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gesetzl. Bestimmungen
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Unsere Elektro-Zweiräder mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sind Mofas und dürfen in Deutschland ohne Helm* gefahren werden. Sie müssen keine Kfz-Steuer zahlen. Lediglich ein Versicherungskennzeichen (Mofa-Schild) ist erforderlich. Unsere Fahrzeuge besitzen eine Betriebserlaubnis und sind somit für den Straßenverkehr zugelassen. Im Gegensatz zu unseren 3- und 4-Rad-Elektromobilen dürfen die Zweiräder nur auf der Straße und nicht zusätzlich auf Gehwegen gefahren werden. Außerorts dürfen auch Radwege benutzt werden.
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf unsere Roller ohne Führerschein und ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Später Geborene benötigen nur dann eine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn sie keinen Führerschein haben. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Man muß mit den grundlegenden Straßenverkehrsvorschriften vertraut und in der Lage sein, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
Achtung: Derzeit werden in Deutschland viele Elektroroller verkauft, die nicht den Vorschriften entsprechen und keine Straßenzulassung besitzen. Mit solchen Fahrzeugen dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Andere Elektroroller mit Straßenzulassung, die schneller als 20 km/h fahren, dürfen nur mit (Motorrad-) Helm gefahren werden.
*wenn Sie lieber mit Helm fahren, können sie außer einem Motorradhelm auch einen leichten Fahrradhelm tragen.
Hier gelangen Sie zu den gesetzlichen Bestimmungen für 3- und 4-Rad-Elektromobile
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beromobil GmbH, Draiser Weg 16, 65436 Eltville-Erbach, Tel.: 06123 - 60 57 22
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